Entwicklung des Quadrocopters

 

Es ist nicht vielen bekannt, dass am Anfang der Entwicklung von Hubschraubern häufig eine Vielzahl von Rotoren eingesetzt wurde, da die heutige Technik des Helikopters mit Taumelscheibe und Heckrotor zur Steuerung und Stabilisierung noch unbekannt bzw. noch nicht erfunden war. Es war im Jahr 1922, als der französische Ingenieur Étienne Oehmichen den ersten zuverlässig fliegenden, manntragenden Senkrechtstarter testete, der als erster Quadrocopter gilt. Der erste richtig funktionierende Hubschrauber wurde im Jahr 1938 durch die Fliegerin Hanna Reitsch in der Deutschlandhalle in Berlin geflogen. Es handelte sich dabei um eine Focke-Wulf Fw 61. Da es dem Flugzeugkonstrukteur Henrich Focke gelang die Probleme mit der Steuerung weitgehend zu lösen, waren zum erstenmal präzise Schwebeflüge möglich, sogar in der geschlossenen Halle. Mit der Entwicklung der Taumelscheibe und des Heckrotors verschwand aber die Multicopter-Bauweise aus dem Blickfeld der Konstrukteure, zugunsten eines einrotorigen Drehflüglers. In den 1950er Jahren jedoch nahm das meist militärische Interesse für Senkrechtstarter und -lander wieder zu und es flogen wieder neue Multicopter. Besonders seit dem Jahr 2000 geht diese Entwicklungsarbeit wieder steil bergauf, da nun der Einsatz von bürstenlosen Gleichstrommotoren, neuer Akkutechnik durch Lithium-Polymer-Akkumulatoren, leistungsfähigen Mikroprozessoren, elektronischen Steuereinheiten und Sensoren möglich war, da diese zu erschwinglichen Preisen auf dem Markt verfügbar waren. Das bedeutet auch, dass durch den Einsatz durch immer mehr Elektronik und weitaus weniger Mechanik, als beim konventionellen Helikopter, sich die Wartungsintensität der Flugmaschinen und damit der Unterhaltungskosten enorm verringert hat.

 

Quadrocopter

Quadrocopter – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Heutiger Einsatz

Abhängig von Einsatzzweck, Leistungsfähigkeit und Ausstattung kann ein unbemannter Multicopter Nutzlasten, wie zum Beispiel Kameras und Sensoren für Kontroll- und Überwachungsaufgaben und auch Waffen für militärische Operationen tragen. Er findet sowohl bei Freizeitfliegern als auch bei Profis Gefallen und es kommen in kürzeren Zeitabständen immer weiter ausgereiftere Produkte auf den Markt, und das in allen Preis- und Technikkategorien. So bekommt man mit dem vom Hersteller DJI Innovations neu vorgestellten DJI Phantom 4 PRO einen Quadrocopter mit einem extrem leichten Rahmen aus einer Aluminiumlegierung und, wie von DJI gewohnt, ein perfekt verarbeitetes Produkt. Das Herzstück des Phantom 4 Pro ist die Kamera mit 1-Zoll/20 MP Sensor und 4K Video Auflösung. Alles in allem ist dieser Quadrocopter als fliegende Spiegelreflexkamera zu sehen. Mit dem nötigen handwerklichen Können, kann man beeindruckende Ergebnisse erzielen. Der DJI Phantom 4 PRO spricht sowohl Freizeitflieger als auch Profis an. Beide werden damit außerordentlich gute Aufnahmen schaffen. Der Hobbyist wird sein Publikum durch die Professionalität der Bilder begeistern und der Profi wird eine Qualität der Aufnahmen erreichen, die früher nur durch weitaus höhere Investitionen in Fluggerät und Kamera möglich war.

 

Was ist nicht erlaubt?

In Deutschland verboten sind:
  • Der Flugbetrieb außerhalb der direkten Sichtweite des Steuerers
  • Grundsätzlich über 100 Meter Höhe zu fliegen
  • Grundsätzlich im direkten Flughafenbereich weniger als 1,5 Kilometer vom Zaun entfernt zu fliegen
  • Ohne Freigabe des Towers in der Kontrollzone zu fliegen
  • Über Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Atomkraftwerken, Naturschutzgebieten, Konsulaten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrienanlagen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Justizvollzugsanstalten und militärischen Objekten zu fliegen
  • Das Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fotos oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis zu machen
  • Beim Start von Privatgeländen ohne die Genehmigung des Grundstückseigentümers zu starten
  • Nachts ohne Beleuchtung zu fliegen

 

Haftpflichtversicherung

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass grundsätzlich das Fliegen mit den so genannten UAVs (auf deutsch: unbemanntes Luftfahrzeug) zuerst einmal versicherungspflichtig ist, egal ob zu Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Situationen. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Man sollte aber auf die Versicherungsdetails achten und ob der Gebrauch von Luftfahrzeugen mit versichert ist. Wenn nicht, sollte man eine kostenpflichtige Erweiterung der Versicherung oder eine Zusatzversicherung unbedingt in Erwägung ziehen.

 

Quadrocopter von DJI

Quadrocopter von DJI – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

26. April 2017     >> Zurück zum Archiv