Willkommen im Club

Werden Sie deutsche-staedte-Fan bei Facebook

Folgen Sie uns bei Twitter

Willkommen im Club

Werden Sie deutsche-staedte-Fan bei Facebook

Folgen Sie uns bei Twitter


Menu

Logo

Bundesland

Berlin

Berlin

Reichstagsgebäude
Gendarmenmarkt
Brandenburger Tor
Berliner Dom

 

Verwaltung

Von 1808 bis 1935 und von 1945 bis 1948 wurde Berlin von einem Magistrat verwaltet, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister stand. In der Zeit von 1935 bis 1945 gab es gemäß der nationalsozialistischen Deutschen Gemeindeordnung keinen Magistrat. Von 1948 bis zur Wiedervereinigung 1990 bestanden in der geteilten Stadt ein Magistrat in Ost-Berlin und ein Senat in West-Berlin.

 

Die Verwaltung des Landes Berlin wird seit 1990 in der wiedervereinigten Stadt nach Gesamtberliner Wahlen – wie auch zuvor in West-Berlin – vom Senat von Berlin (der Hauptverwaltung) und den Bezirksverwaltungen in Berlin wahrgenommen. Die Hauptverwaltung umfasst die Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nichtrechtsfähigen Anstalten und die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe. Die Hauptverwaltung nimmt die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, wobei dieser Begriff weit ausgelegt wird.

 

Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar, gemessen an der Einwohnerzahl sind sie jedoch mit größeren Landkreisen in Flächenstaaten vergleichbar. Die Bezirke unterliegen der Bezirksaufsicht durch den Senat. In jedem Bezirk gibt es eine eigene – allerdings nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltete – Volksvertretung, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Diese wählt das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und vier Stadträten, nach Parteienproporz. Der Bezirksbürgermeister wird von der größten Fraktion oder einer größeren Zählgemeinschaft mehrerer Fraktionen gestellt. Bezirksbürgermeister und Stadträte haben trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines Wahlbeamten inne. Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.

 

Die Gliederung und Aufgaben der Berliner Verwaltung ergeben sich aus dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG). Gliederung und Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltung werden näher im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) festgelegt. Seit der Wiedervereinigung wird in Berlin in vielen Teilschritten eine umfassende Verwaltungsreform vorgenommen.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Berlin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 

Rathaus Neukölln

 

Rathaus Neukölln – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)