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Bremen

Bremen

Bremerhaven
Containerbrücken Bremerhaven
Schiffe in Bremerhaven
Bremer Stadtmusikanten

 

Die Freie Hansestadt Bremen (Ländercode HB, Fläche: 419 qkm, Einwohner: 0,655 Millionen) ist das kleinste Land der Bundesrepublik Deutschland. Es wird üblicherweise zu den Stadtstaaten gerechnet, obwohl es ein Zwei-Städte-Land ist: Es besteht aus den Städten (gesetzliche Bezeichnung: Stadtgemeinden) Bremen und Bremerhaven, beide haben insgesamt mehr als 650.000 Einwohner. Das Land Freie Hansestadt Bremen ist in seiner Gesamtheit Teil der Metropolregion Bremen/Oldenburg.

 

Geschichte         

Der Name Bremen – lateinisch Brema – könnte soviel bedeuten wie „am Rande liegend“ (altsächsisch Bremo bedeutet „Rand“ bzw. „Umfassung“) und bezieht sich möglicherweise auf den Rand der Bremer Düne.

 

Der Stadt- bzw. Staatsname wandelte sich. Im Mittelalter bezeichnete sich die Stadt als civitas Bremensis, also als Stadt Bremen und dieses auch nach 1646. Wenn die verfassungsrechtliche Stellung Bremens betont werden sollte, führte sie nach dem Erhalt der Reichsstadturkunde (Linzer Diplom ab 1646 den Titel Kayserliche und deß heiligen Römischen Reichs Freye Stadt (und Ansestadt) Bremen. Nach der Kaiserzeit wurde Bremen ab 1806 bzw. dann 1815 als souveräner Staat im Deutschen Bund zur Freyen Hansestadt Bremen bzw. ab 1871 als Bundesstaat im Deutschen Kaiserreich zur Freien Hansestadt Bremen. Zwischen 1810 und 1813 wurde Bremen als Bonne ville de l’Empire français des Kaiserreichs Frankreich bezeichnet. Seit 1949 ist das Land Bremen die Freie Hansestadt Bremen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Regierung

Die Exekutive bildet der Senat der Freien Hansestadt Bremen: Er ist die Landesregierung des Landes Bremen. Die einzelnen Senatsmitglieder werden von der Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt. Dabei wird zunächst der Präsident des Senats in einem gesonderten Wahlgang gewählt. Zu weiteren Mitgliedern des Senats können Staatsräte, deren Zahl ein Drittel der Zahl der Senatoren nicht übersteigen darf, auf Vorschlag des Senats gewählt werden (Art. 108). Im Vergleich zu den anderen Landesregierungen ist der Charakter des Senats als Kollegialorgan ausgeprägt; der Präsidenten des Senats hat keine formale Richtlinienkompetenz. Die Senatsmitglieder können nicht gleichzeitig der Bürgerschaft angehören.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freie Hansestadt Bremen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 

Haus der Bremischen Bürgerschaft am Bremer Marktplatz

 

Haus der Bremischen Bürgerschaft am Bremer Marktplatz – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)