Öffentliche und private Videoüberwachung

 

Überwachungskameras sollen in Banken oder Supermärkten hauptsächlich zur Prävention von Diebstählen und Überfällen dienen. Sie werden im öffentlichen Bereich auch an wichtigen Gebäuden, wie zum Beispiel Botschaften zur Überwachung eingesetzt. Andere typische Einsatzgebiete sind Bahnhöfe, besonders in der U-Bahn, Flughäfen oder Verkehrsüberwachungen, zum Beispiel an stark befahrenen Kreuzungen. Doch in Zeiten wachsender Kleinkriminalität schaffen sich auch viele Eigenheimbesitzer Sicherheitskameras an.

 

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Dabei ist die Frage: Ist das Betreiben einer Überwachungskamera auf einem Privatgrundstück eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich ist es erlaubt, das eigene Grundstück zu filmen. Die Grenze ist hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die gefilmt werden. Kritisch wird es immer dann, wenn auch das Nachbargrundstück mitgefilmt wird. Hier ist in Einzelfällen immer abzuwägen. Immer dann, wenn öffentliche Bereiche mitgefilmt werden, also zum Beispiel der Gehweg oder die Straße, dann ist dies nicht erlaubt. Und es ist auch zu beachten, dass unerlaubt aufgezeichnetes Filmmaterial gerichtlich nicht verwertbar ist.

 

Überwachung am Arbeitsplatz

Grundsätzlich ist eine permanente Überwachung am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Wenn jedoch konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen schweren Verfehlung gegen den Arbeitnehmer begründen, ist eine örtlich begrenzte und auf einen ausgewählten Personenkreis eingeschränkte Videoüberwachung oder eine Spionkamera erlaubt, sollte aber nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichen oder nicht zum Erfolg der Aufklärung geführt haben. Auch die Überwachung von Sozialräumen ist grundsätzlich unzulässig.

 

Vereinsheim

Vereinsheim – © Klaus Schmidt

 

Konkretes Projekt: Überwachung eines Vereinsheims

Das Vereinsheim eines Sportvereins liegt etwas außerhalb der Gemeinde in einem Gewerbegebiet an einem Fußballplatz, direkt an einer vielbefahrenen Bundesstraße. Neben einem Abstellplatz für allerlei Geräte und Utensilien für den Sportplatz, Technikraum, WCs, Umkleidekabinen mit Duschen, hat das Sportlerheim auch einen Veranstaltungsraum mit Tischen und Bestuhlung, Theke mit Zapfanlage und eine kleine Küche mit Herd, Spülmaschine und Kühlschrank. Nachdem schon mehrere Einbruchsversuche – diese sind erkennbar an den Schäden an den Holzfenstern, ein Einbruch nach einer Veranstaltung mit Entwendung eines Mischpultes und zuletzt zur Beschädigung und zum teilweisen Abriss einer Dachrinne nach einer Kirmesveranstaltung gekommen war, entschied sich der Vorstand des Sportvereins zur Installation von mehreren Kameras und Rekorders zur Außenüberwachung des Vereinsheims.

 

Videoüberwachungsanlage

Zum Einatz soll ein 8-Kanal Embedded Netzwerkrekorder mit 200fps@1080 und 8-Port PoE-Switch mit 2 TB Speicher kommen, mit Zugriffsmöglichkeit per iPhone, iPad, Android Smartphone und Tablet. Benötigt werden außerdem sechs Tag/Nacht IR-Bullet-Netzwerkkameras für den Innen- und Außenbereich im Metallgehäuse mit Schutzklasse IP66 mit Bewegungserkennung. Für jede Kamera muss ein separates Netzwerkkabel in den Netzwerkraum verlegt werden, welches auch die Stromversorgung der Kameras übernimmt. Das Bundle-System kann auf acht Kameras erweitert werden. Alternativ ist die Übertragung der Kameradaten per Funk via WLAN angedacht.

 

7. Mai 2018     >> Zurück zum Archiv