E-Zigaretten – wo ist das Dampfen öffentlich erlaubt?

 

Bei der Nutzung in öffentlichen Räumen in Deutschland herrscht bei der E-Zigarette immer noch viel Unklarheit. Wo ist das Dampfen erlaubt und wo nicht? Das Problem: es gibt Unterschiede in den Regelungen der einzelnen Bundesländer.

 

Das Dampfen unterliegt nicht dem Bundesnichtraucherschutzgesetz

Die Nutzung von E-Zigaretten wird nicht vom staatlichen Bundesnichtraucherschutzgesetz geregelt. In diesem Gesetz ist definiert, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden nicht geraucht werden darf. Da das Dampfen dazu aber nicht gehört, ist es zunächst einmal erlaubt. Die Nichtraucherschutzgesetze sind allerdings auf Länderbasis abgeschlossen, dadurch ist es nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Denn in manchen deutschen Bundesländern wird die E-Zigarette genauso gehandhabt wie die herkömmliche Tabakzigarette. Es gelten also dieselben Verbote.

 

Generelles Verbot von E-Zigaretten für Minderjährige

Ein Verbot, das bundesweit geregelt ist und keine Ausnahmen zulässt, ist das Verbot von elektrischen Zigaretten in den Händen von Jugendlichen. Darunter fallen auch Wasserpfeifen beziehungsweise E-Shishas. Sie dürfen nicht mehr an Jugendliche und Kinder verkauft werden. Beschlossen wurde dieses Gesetz im Bundestag mit einer Überarbeitung des bereits bestehenden Verbots für die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren. Dieses Gesetz, das schon einige Jahre besteht, wurde auf elektronische Shishas und E-Zigaretten erweitert.

 

Beispiel der Regelung von E-Zigarette in der Öffentlichkeit im Bundesland Bayern

Dahingegen ist zum Beispiel in Bayern das Dampfen dann erlaubt, wenn kein Tabak in der E-Zigarette enthalten ist. Dies bedeutet, dass es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt. Wer daher wissen möchte, ob das Dampfen in öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen, Gaststätten, auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen gestattet ist, der muss nachschauen, welches Gesetz für das jeweilige Bundesland gilt. Selbst dann, wenn E-Zigaretten erlaubt sind, weil das Dampfen nicht unter dem Gesetz für den Nichtraucherschutz fällt, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass der Gebäudeeigentümer von seinem Hausrecht gebraucht macht. Das heißt, Kultureinrichtungen oder öffentliche Einrichtungen können den Betrieb elektronischer Zigaretten generell untersagen.

 

Tipp: Auf den Seiten von Mr Smoke gibt es einen Knigge, der über alle wichtigen Gesetze zum Thema E-Zigarette informiert.

 

E-Zigarette

E-Zigarette – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

17. Januar 2018     >> Zurück zum Archiv