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Die Rolle Neustadts als Hauptort des pfalzgräflichen linksrheinischen
Territoriums vom 14. Jahrhundert an wird noch durch die Funktion
des Neustadter Rats- und Gerichtsgremiums als Oberhof unterstrichen. Eine
stattliche Zahl umliegender Schöffenstühle gingen
nach Neustadt "zu Haupte". Man verstand darunter die Einholung
von Rechtsauskünften und Entscheidungen in solchen Fällen, in
denen dörfliche Gerichte buchstäblich am Ende ihrer Weisheit
waren, "des sie nit weise wären" zu entscheiden.
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