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Die Schutzmaskenpflicht ist da und gilt in jedem Bundesland

Als die Corona-Lockerungen beschlossen wurden, sprach die Bundesregierung eine dringende Empfehlung aus: Jeder, der sich im Freien bewegt, soll eine Gesichtsmaske tragen. Als erstes Bundesland machte Sachsen hieraus eine Pflicht. Nach und nach zogen auch die anderen Bundesländer nach. Inzwischen wurde die Maskenpflicht in ganz Deutschland eingeführt. Als letztes Bundesland bestimmten die Landesväter in Bremen das Tragen eines Schutzes im Gesicht.

 

Der Beginn der Mundschutzpflicht erfolgt nicht einheitlich. In Sachsen gilt sie seit dem 20. April. Sachsen-Anhalt führt die Maskenpflicht zum 23. April ein. Thüringen (24. April) und Schleswig-Holstein (29. April) werden bald nachziehen. In allen anderen Bundesländern müssen die Bürger ihr Gesicht ab dem 27. April durch eine Schutzmaske schützen.

 

Die Verpflichtung wird allen Personen auferlegt, die in einem Ladengeschäft etwas einkaufen möchten oder in den Bus oder eine Straßenbahn steigen. Wer allein einen Spaziergang im Wald unternimmt, braucht die Maske nicht.

 

Schutzmaske

Schutzmaske – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Wie wird die Maskenpflicht von den Bürgern angenommen?

Die Einführung der Maskenpflicht trifft auf ein geteiltes Echo.

 

Viele Bürger begrüßen die Entscheidung der Länder. Sie sehen kein Problem damit, die Maske während des Einkaufens zu tragen, und sehen dies als ihre solidarische Pflicht an. Andere Befragte schließen sich dieser Meinung grundsätzlich an. Sie bauen aber darauf, dass ausreichend Masken vorhanden sind und diese den Bürgern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dem Vorschlag, die Maske selber zu nähen oder nähen zu lassen wird entgegengehalten, dass einige Haushalte gar nicht über die Möglichkeit verfügen, die Stoffmasken regelmäßig zu reinigen.

 

Kritiker bemängeln, dass die Maskenpflicht zu falschen Schlussfolgerungen führen würde. Ärzte sehen darin eine trügerische Sicherheit, die das Gegenteil von dem auslöst, was eigentlich verhindert werden sollte. So würde z.B. der Eindruck entstehen, dass der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern bis zu 2,00 Metern nicht mehr eingehalten werden muss, wenn beide Personen eine Maske tragen. Gerade dieser Mindestabstand ist es aber, der den Virus daran hindert, sich weiter zu verbreiten.

 

Ohne Schutzmaske droht ein Bußgeld – aber nicht überall

Einige Bundesländer denken über Sanktionen nach, falls die Menschen ohne Maske einkaufen gehen oder in den Bus steigen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die umgehend mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Inwieweit die Länder hiervon Gebrauch machen, wird derzeit noch diskutiert. In Baden-Württemberg ist die Entscheidung über die Verhängung eines Bußgeldes noch nicht gefallen. In Bayern wird eine Person ohne Maske mit einer Strafe rechnen müssen. Wie hoch diese ist, steht derzeit noch nicht fest. Berlin und Nordrhein-Westfalen wollen zunächst von Bußgeldern absehen.

 

Lieferung

Lieferung – © bettersafe24.de

 

24. April 2020     >> Zurück zum Archiv

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