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E-Scooter auf deutschen Straßen erlaubt – Das musst Du wissen!

Seit dem 15.06.2019 dürfen E-Scooter am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Das hat das Verkehrsministerium bereits im März beschlossen und sich von Bundesrat und EU-Kommission bestätigen lassen. Die wendigen Flitzer unterliegen allerdings einer starken Reglementierung.

 

Die wichtigsten E-Scooter Regeln auf einen Blick:

Wo darf man fahren?

Auch, wenn die bis zu 20 km/h schnellen Scooter eine Straßenzulassung bekommen, dürfen sie ausschließlich auf Radwegen, Radfahrstreifen am Straßenrand sowie auf Fahrradstraßen fahren. Nur, wenn nichts davon vorhanden ist, darf die Straße genutzt werden. Rein rechtlich werden sie also behandelt wie Fahrräder.

 

E-Scooter

E-Scooter / Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Wer darf fahren?

Benutzen darfst Du die Fahrzeuge bereits ab einem Alter von 14 Jahren. Und das ganz ohne Führerschein und Fahrerlaubnis.

 

Welche Ausstattung braucht der E-Scooter?

Zunächst einmal eine Betriebserlaubnis. Ohne die läuft gar nichts und dein Scooter muss stehen bleiben. Dabei darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreiten, 6 km/h jedoch nicht unterschreiten. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: egal, wie schnell Du laut Straßenverkehrsordnung und Beschilderung auf der Straße fahren dürftest, dein Roller darf nur 20 km/h.

 

Dabei darf die maximale Leistung die Nenndauerleistung von 500 Watt nicht überschreiten.

Zwei separate Bremsen am Scooter sind Pflicht, da selbst beim Ausfall einer Bremse noch die zweite greifen könnte und das Fahrzeug so verkehrssicherer macht.

 

Apropos Verkehrssicherheit: ein Scheinwerfer, eine Schlussleuchte, ein Rückstrahler und Seitenreflektoren (gelb, alternativ: weiße ringförmige Reflektoren an beiden Rädern / Felgen) müssen am Tretroller angebracht sein, die optional auch abnehmbar sein können.

 

Eine Klingel oder Glocke, die den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht, ist zwingend erforderlich, um sich im Verkehr bemerkbar machen zu können.

 

Um eine eindeutige Zuordnung jedes Scooters ermöglichen zu können, muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikatsschild angebracht sein. Aufdruck: Elektrokleinstfahrzeug, bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit, Genehmigungsnummer der Betriebserlaubnis. Ein Blinker ist nicht zwingend notwendig, aber auch nicht verboten.

 

Helm, Handy, Alkohol?

Helmpflicht herrscht nicht, aber Handyverbot und Alkoholgrenzwerte sind ebenso geregelt wie bei anderen Fahrzeugen: Handy nur mit Freisprecheinrichtung, für Fahranfänger liegt die Promillegrenze bei 0,0, bei allen anderen bei 0,5. Aber hier gilt: bringt Euch am besten nicht selbst in Gefahr und trinkt erst gar nicht, wenn Ihr mit dem Elektro-Scooter unterwegs seid. Zumal: wer gegen die Promilleregelung verstößt, hat mit denselben Folgen zu rechnen wie ein Autofahrer – die Bestrafung ist übertragbar und kann dazu führen, dass Du dir ein Fahrverbot (auch für deinen PKW) einhandelst.

 

Auch bezüglich der Regelung für Ampelanlagen gilt: halte Dich an die Fahrrad-Ampeln. Sollte es keine geben, benutze die des fließenden Verkehrs.

 

Ist eine Versicherung notwendig?

Jeder E-Scooter muss eine Versicherungsplakette aufweisen. Das heißt, er muss haftpflichtversichert sein. Man könnte denken, es sei eine Metallplakette ähnlich eines Nummernschildes bei Rollern, jedoch wird es sich um einen Aufkleber handeln, der am Roller angebracht werden muss, um direkt zu zeigen, dass er haftplichtversichert ist.

 

Sollten nun also Schäden Dritter auftreten, haftet die Versicherung. Eigene Schäden zahlt der Fahrer selbst.

 

2. Juli 2019     >> Zurück zum Archiv

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