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Entschädigung bei Flugverspätungen - Was, wenn sich die Airline weigert?

Wenn Flüge kurz vor ihrem geplanten Start annulliert werden, ist dies für Reisende mehr als ärgerlich. Allerdings haben diese in einem solchen Fall häufig einen Entschädigungsanspruch. Denn die Passagiere müssen es nicht hinnehmen, wenn sie von einer Flugverspätung betroffen sind, ihr Flug annulliert wird oder sie wegen einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen.

 

Airbus A340

Airbus A340 – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Fluggesellschaften wehren sich häufig gegen die Entschädigungsansprüche

Dienstleister, die sich für die Fluggastrechte engagieren, berichten ebenso wie die Verbraucherschützer davon, dass viele Fluggesellschaften berechtigte Entschädigungsansprüche der Passagiere ablehnen.

 

In einem solchen Fall kommt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz SÖP, zum Einsatz. Auch hier wird davon berichtet, dass es sich hierbei um ein anhaltendes Problem handelt. In der ersten Hälfte des Jahres 2019 ist die Anzahl der gestellten Schlichtungsanträge rapide angestiegen. Dabei sind die Rechte der Fluggäste eigentlich eindeutig geregelt.

 

Wenn ein Flug ausfällt oder um mehr als drei Stunden verspätet ist, dann sieht das Recht der EU eine Entschädigung für den Reisenden vor. Diese beträgt je nach der Distanz des Fluges zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Verspätung oder der Ausfall nicht durch außergewöhnliche Umstände entstanden sein darf. In einem solchen Fall entfällt nämlich die Entschädigungspflicht für die Fluggesellschaft.

 

Was tun, wenn die Fluggesellschaft sich weigert eine Entschädigung zu zahlen?

Passagiere, die von einer Verzögerung oder Annullierung ihres Fluges betroffen sind, sollten sich schriftlich per Einschreiben bei der Airline melden und so ihre Ansprüche geltend machen. In diesem Schreiben sollte unbedingt eine Frist zur Zahlung gesetzt werden. Erst nach drei Jahren findet eine Verjährung der Ansprüche auf Entschädigung statt, dennoch ist es ratsam, zeitnah nach der entsprechenden Situation aktiv zu werden.

 

Um Beweise für die Verspätung oder den Ausfall des Fluges zu haben, sollten beispielsweise Verspätungen auf der Anzeigetafel fotografiert werden. Ebenfalls lohnt es sich, die Kontaktdaten von anderen Passagieren und Mitreisenden zu dokumentieren.

 

Oft erhalten die Verbraucher auf ihr Schreiben keine Antwort. Auch verweisen die Fluggesellschaften gerne auf die bereits erwähnten außergewöhnlichen Umstände. Besonders der Grund der sehr schlechten Wetterbedingungen wird gerne genannt, da sich dies im Nachhinein oft kaum mehr überprüfen lässt. Technische Probleme werden ebenfalls gerne als Ausrede für eine Verspätung wegen außergewöhnlichen Umständen genutzt.

 

Es ist allerdings nicht ausreichend, wenn sich Airlines nur auf schlechte Wetterbedingungen oder einen technischen Defekt berufen, um sich von ihrer Pflicht zur Entschädigung der Passagiere zu befreien. In der Fluggastrechte-Verordnung der EU ist vorgesehen, dass durch die Fluggesellschaft alle Maßnahmen, die zumutbar sind, ergriffen werden müssen, damit die Konsequenzen der außergewöhnlichen Umstände möglichst gering ausfallen.

 

Passagiere sollten sich, wenn keine Reaktion der Airline auf ihr Anliegen erfolgt, an ein Entschädigungsportal oder eine Schlichtungsstelle werden. Besonders die Entschädigungsportale scheuen sich nicht davor, vor Gericht zu gehen – auch das Risiko der so entstehenden Kosten wird durch die Anbieter übernommen. Allerdings fallen für das Tätigwerden der Entschädigungs-Dienstleister natürlich Gebühren an.

 

Einige Fluggesellschaften, wie beispielsweise RyanAir, raten ihren Kunden allerdings dazu, sich erst einmal selbst, ohne ein Portal, mit ihren Entschädigungsansprüchen an sie zu wenden, da so eine schnellere Bearbeitung und die volle Erstattung aller Kosten möglich sind.

 

25. Februar 2020     >> Zurück zum Archiv

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