Garten-Vorschriften in Deutschlands Städten: Was sind die skurrilsten Verbote?
9. Juli 2024
Gartengesetze und -vorschriften in Deutschland - spießig und veraltet oder sinnvoll und nützlich? Wenn von skurrilen Regelungen in Sachen Garten die Rede ist, bezieht sich das meistens auf gepachtete Klein- oder Schrebergärten, die nur zur Pacht vergeben werden. Im eigenen Garten dagegen sind in der Regel nur umweltschädigende Maßnahmen, der Anbau von Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie laute Gartenarbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten.
Schrebergarten Bild von ASSY auf Pixabay
Welchen Sinn haben die zahlreichen Vorschriften in Kleingartenanlagen?
Alles bis ins winzigste Detail hinein zu regeln, gilt als typisch deutsche Unart. Ganz lässt sich das nicht von der Hand zu weisen. Dabei hat die Idee hinter den strengen Regeln des Bundeskleingartengesetzes und seine Präzisierung in den Kleingartenordnungen der Länder und Gemeinden durchaus sozialpolitischen Charakter: Aus Grünanlagen mit erschwinglichen Parzellen sollen keine teuren Wochenendhausviertel werden. Dass daraus so mancher übergenau formulierte Paragraf resultiert, liegt in der Natur des Strebens nach Gerechtigkeit. Hier zwei nicht nur auf den ersten Blick skurril anmutende Konfliktherde:
Die Gartenlaube - oft ein Fall für den Kadi
Neben zu hohen Hecken, die den genauen Blick in Nachbars Garten verhindern, gehören Größe und/oder Nutzung des Gartenhäuschen zu den klassischen Streitfällen unter Schrebergärtnern. Das Gesetz erlaubt maximal 24 Quadratmeter als Grundfläche für eine Gartenlaube - einschließlich überdachtem Freisitz. Hier ist allerdings von stabilen, fest montierten Überdachungen, etwa aus Doppelstegplatten, die Rede, während die Flächen unter aufrollbaren Markisen oder Sonnenzelten nicht betroffen sind. Außerdem darf das Häuschen nicht so eingerichtet sein, dass der Verdacht aufkommen kann, jemand wolle dauerhaft hier wohnen. Hersteller bieten daher Gartenlauben in passenden Größen an, wobei die Ausstattung einfach gehalten sein muss.
Darf die Katze in den Kleingarten?
Dass es für die Haltung von Hunden und anderen eher lauten Tieren in den meisten Kleingärten klare Regeln gibt, ist verständlich und naheliegend. Allerdings fällt auch die Anwesenheit vergleichsweise stiller und sauberer Haustiere wie Katzen vielerorts unter ein strenges Verdikt. Die Vorschriften dazu variieren je nach Stadt beziehungsweise Region.
In Hamburg beispielsweise dürfen Katzen im Kleingarten frei herumlaufen, solange sie die Nachbarn nicht stören. Die Rahmen-Gartenordnung für Kleingartenanlagen in Berlin dagegen verbietet die Haltung von Katzen im Kleingarten grundsätzlich. In der Frankfurter Kleingartenordnung und in der Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln finden sich keine spezifischen Verbote für Katzen, aber die allgemeine Rücksichtnahme auf Nachbarn wird betont. München und Dresden erlauben es, Katzen mit in den Garten zu nehmen, allerdings dürfen sie nicht frei herumlaufen, denn sie "sind instinktgeleitete Räuber, die neben Mäusen auch Vögel, Spitzmäuse, Eidechsen und Blindschleichen als Beute sehen", wie der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. präzisiert.
Skurril oder logisch nachvollziehbar? Eine abschließende Überlegung
Was zu einem bestimmten Zeitpunkt als bestenfalls eigenartiger und lange schon sinnentleerter Anachronismus gilt, kann sich im Laufe der Zeit als klug und sogar fortschrittlich erweisen. Nehmen wir die allgemeingültige Verpflichtung, die Fläche eines Kleingartens zu mindestens einem Drittel für den Anbau von Obst oder Gemüse zu nutzen: Bis vor wenigen Jahren wurde sie von vielen Gartenpächtern als ärgerliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme empfunden, die es erschwert, sich im Grünen vom Alltagsstress zu erholen. Spätestens, seit uns Covid-19 steigende Preise und Verknappung von Lebensmitteln bescherten, steht ihre Gewinnung aus dem Garten wieder hoch im Kurs.