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Hochzeitsparty während der Corona-Pandemie - was Sie bei der Organisation beachten sollten

31. Juli 2021

 

Die eigene Hochzeit verbinden viele Menschen mit dem schönsten Tag in ihrem Leben. Da möchte man Pannen bei der Vorbereitung ebenso vermeiden wie während der Hochzeitszeremonie. Und auch von der anschließenden Party sollen alle begeistert sein.

 

Mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie kommt auf die Organisatoren eine zusätzliche Hürde zu. Denn für eine Hochzeit in Bayern gelten derzeit andere Regeln als für eine Hochzeit in Nordrhein-Westfalen oder in Brandenburg. Zu beachten ist insbesondere, dass die Regeln sich jederzeit ändern können, wenn der Inzidenzwert sinkt oder steigt.

 

Hochzeitspaar mit Herz

Hochzeitspaar mit Herz – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Wo feiern Sie?

Sind Sie für die Feier einer Hochzeit in Nordrhein-Westfalen zuständig oder planen Sie diese für sich selbst, müssen Sie die hier geltende Corona-Schutzverordnung beachten. Hiernach sind private Feiern in geschlossenen Räumen bei einer Inzidenz zwischen 0 und 10 mit einer begrenzten Teilnehmerzahl von 50 Personen erlaubt. Während der Feier gelten weder Kontaktbeschränkungen noch Maskenpflicht. Trotzdem sollten Sie als Organisator dafür sorgen, dass die Feier in einem separaten Raum stattfindet. So gewährleisten Sie, dass die Hochzeitsgesellschaft unter sich bleibt und keiner eine FFP2- Maske tragen muss. Möchten Sie unter freiem Himmel feiern, können Sie die Anzahl der Gäste auf 100 erhöhen, ohne dass Sie gegen die derzeitigen Corona-Schutzauflagen verstoßen.

 

Feiern Sie in einer Gaststätte in Brandenburg, müssen Sie ebenfalls keine Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum beachten. Findet die Party in einem Innenraum statt, sollten Sie die Gäste auf die Maskenpflicht hinweisen. Diese entfällt, wenn Sie Ihre Gäste ausschließlich im Freien begrüßen und bewirten.

 

Laden Sie zu Ihrer Hochzeitsfeier in Hamburg mehr als zehn Gäste ein, müssen Sie die Regeln beachten, die für größere Veranstaltungen allgemein gelten. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Gäste neben den Abstandsregeln und der Maskenpflicht auch auf die Testpflicht hinweisen und jeder Person Zugang verwehren, die kein negatives Testergebnis, genesen oder den vollen Impfschutz nachweisen kann.

 

Wichtige Vorbereitung vor der Zeremonie

Denken Sie auch daran, dass wegen der Pandemie viele Unternehmen nur teilzeit arbeiten. Aber viele wichtige Dinge wie z.B. Hochzeitsringe und Schmuck, Cathering, Fotograf und Musik, Hochzeitstransport, Brautkleid etc.) müssen schon zwei bis drei Monate vor der Hochzeit im Voraus bestellt und organisiert werden.

 

Welche Regeln gelten für die Location der Hochzeitsparty?

Hinsichtlich der Location für die Hochzeitsparty können Sie bezüglich der Anzahl der Personen davon ausgehen, dass genesene und geimpfte Personen nicht mitzählen. Ob zu den Feiernden, die Sie darüber hinaus einladen, auch Kinder zählen, hängt von deren Alter ab.

 

Unter Berücksichtigung des Inzidenzwerts, den die Region hat, dürfen im Innenbereich zwischen 25 und 50 Personen und im Außenbereich zwischen 50 und 100 Personen teilnehmen. Dies gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Ausgenommen hiervon sind das Personal und die Angestellten von Dienstleistern, die Sie bei der Ausrichtung der Party unterstützen.

 

Für Feiern, die im Freien stattfinden, müssen Sie für eine ausreichende Lüftung sorgen. Dies bedeutet, dass die Gäste auch in einem Zelt oder in einem Pavillion mit dem Brautpaar anstoßen dürfen, wenn eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Werden die Außenwände aber geschlossen gehalten, gilt der Pavillion oder das Zelt als Innenraum. In diesem Fall müssen Sie die Anzahl der Personen entsprechend begrenzen.

 

Außerdem müssen Sie die Sperrstunde beachten. So darf ein Catering-Service in der Main-Region in der Zeit zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr keine Speisen und keine Getränke anbieten.

 

Müssen die AHA-Regeln eingehalten werden?

Auch das Einhalten der AHA-Regeln – Alltagsmaske (FFP2-Maske oder medizinische Maske), Hygiene und Abstand – wird in Abhängigkeit zum Inzidenzwert bestimmt. Bei einer Inzidenz unter 100 gilt z.B. für eine standesamtliche Trauung in Bayern, dass hieran außer den Brautleuten sechs weitere Personen teilnehmen können.

 

Planen Sie Ihre standesamtliche Hochzeit in Nordrhein-Westfalen können neben dem Brautpaar, den Trauzeugen und dem Fotografen noch 31 weitere Gäste an der Hochzeitszeremonie teilnehmen. Diese wird allerdings so kurz wie möglich gehalten, weil die Abstandregeln im Standesamt nicht eingehalten werden können.

 

Der kirchlichen Trauung steht ebenfalls nichts im Weg, wenn es ein Hygienekonzept gibt und die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Dies gilt auch für die Braut und den Bräutigam, wenn sie sich vor der Hochzeit das Ja-Wort geben. Die Gäste müssen in der Kirche den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Als Organisator setzen Sie dies um, indem Sie in einer Sitzbank entsprechend viele Sitze sperren.

 

Aus diesem Grund spielt auch die Wahl der Kirche eine Rolle. Achten Sie besonders bei großen Hochzeitsgesellschaften darauf, dass alle Gäste Platz finden und ausreichend Abstand zueinander haben.

 

Es soll abschließend erwähnt werden, dass sich die Regeln in Abhängigkeit vom Inzidenzgeschehen jederzeit ändern können.

 

Tischdekoration

Tischdekoration – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

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