Krank während des Städtetrip? So muss die Reise vielleicht nicht abgebrochen werden
13. Juni 2025
Ein lang geplanter Städtetrip nach Paris, Rom oder Barcelona – und dann das: Kratzen im Hals, Kopfschmerzen oder Fieber. Kennen Sie diese frustrierende Situation, wenn ausgerechnet im wohlverdienten Urlaub die Gesundheit streikt?
Schnupfen durch Klimaanlagen, Magenverstimmungen durch fremdes Essen oder Erkältungen durch Wetterumschwünge können jeden ersehnten Städtetrip überschatten. Der erste Gedanke: Muss die Reise abgebrochen werden? Die gute Nachricht: Eine Erkrankung während des Städtetrips bedeutet nicht automatisch das Ende der Reise. Mit den richtigen Maßnahmen und etwas Vorbereitung lassen sich viele gesundheitliche Probleme auch unterwegs erfolgreich bewältigen. Entscheidend ist das richtige Vorgehen bei ersten Krankheitssymptomen – von Sofortmaßnahmen über Arztbesuche bis hin zu Attestpflichten. Die folgenden Abschnitte liefern eine kleine Übersicht… und hilfreiche Tipps.
Barcelona Bild von Strukturfee auf Pixabay
Sofortmaßnahmen bei ersten Krankheitssymptomen
Bei ersten Anzeichen einer Erkrankung während einer Städtereise sind schnelle und strukturierte Maßnahmen erforderlich. Zunächst erfolgt die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber – per Telefon oder E-Mail – mit Angabe des Aufenthaltsorts sowie der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Diese Mitteilung ist gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtend und verhindert spätere arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Bei leichten Beschwerden reichen häufig Ruhe und frei verkäufliche Medikamente aus der Apotheke aus. Verschlechtern sich die Symptome oder halten länger an, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Insbesondere bei Beschwerden durch längeres Sitzen, etwa Rückenschmerzen, kann eine fachärztliche Behandlung sinnvoll sein. Ein innovativer Chiropraktiker in München ist hier gegebenenfalls (und je nach Beschwerden) der richtige Ansprechpartner.
Ein ärztliches Attest vom Aufenthaltsort ist unerlässlich, damit die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Rechtliche Aspekte: Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsanspruch
Die gesetzlichen Regelungen bei Krankheit während des Urlaubs sind klar: Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich aus. Krankheitstage werden nicht als Urlaubstage gezählt und können später nachgeholt werden.
Dies gilt jedoch nur bei korrekter Dokumentation der Krankschreibung. Eine wichtige Besonderheit: Während normalerweise erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest benötigt wird, müssen Reisende vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorlegen.
Dieses muss explizit eine Krankschreibung dokumentieren, nicht nur die Krankheit belegen. Bei korrekter Vorgehensweise können die verlorenen Urlaubstage später nachgeholt werden, ohne dass der Jahresurlaub dadurch reduziert wird.
Ärztliche Versorgung im Ausland organisieren
Die Organisation medizinischer Versorgung in einer fremden Stadt erfordert ein planvolles und strukturiertes Vorgehen. Empfehlungen von Hotelpersonal oder Reiseleitung sind oft hilfreich, da diese mit vertrauenswürdigen Ärzten in der Umgebung vertraut sind.
Bei Reisen innerhalb der EU ist die Konsultation von Vertragsärzten sinnvoll, da die Abrechnung über die europäische Krankenversicherungskarte in der Regel unkompliziert erfolgt. Sprachliche Barrieren können die Kommunikation mit medizinischem Fachpersonal, zum Beispiel bei einer Reise nach Kanada, erschweren; vorbereitete Übersetzungen medizinischer Begriffe oder digitale Übersetzungshilfen können hier unterstützen.
Besonders wichtig ist, dass ärztliche Atteste im Ausland nicht nur eine Erkrankung dokumentieren, sondern ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Diese Formulierung ist entscheidend für die spätere arbeitsrechtliche Anerkennung in Deutschland. Sämtliche Atteste, Rezepte und Behandlungsunterlagen sollten vollständig und geordnet aufbewahrt werden.
Versicherungsschutz: Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung
Der richtige Versicherungsschutz kann bei Krankheit während der Städtereise entscheidend sein. Eine Reisekrankenversicherung ist bei Auslandsreisen dringend empfehlenswert, da sie Mehrkosten wie Rücktransport oder Privatbehandlungen abdeckt, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.
Ergänzend dazu fängt die Reiseabbruchversicherung entstandene Ausgaben auf, wenn der Urlaub wegen Krankheit vorzeitig beendet werden muss. Sie unterscheidet sich von der Reiserücktrittsversicherung, die nur bei Stornierung vor Reiseantritt greift.
Wann muss die Reise vielleicht nicht abgebrochen werden?
Die Fortsetzung einer Städtereise trotz Krankschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus erlaubt. Grundsätzlich ist Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit möglich, wenn dieser der Genesung dient.
Eine Erkältung oder den Jetlag im Wellness-Hotel auszukurieren oder mit einem gebrochenen Arm eine Flugreise anzutreten ist erlaubt – die Nächte am Ballermann durchzufeiern dagegen nicht.
Die Grenze liegt bei Verhaltensweisen, die dem Heilungsprozess widersprechen. Im Idealfall wird ärztlich bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Fortsetzung der Reise bestehen. Eine solche Dokumentation bietet rechtliche Absicherung gegenüber dem Arbeitgeber.
Maßgeblich ist stets die Frage, ob die Fortsetzung der Reise objektiv zur Genesung beiträgt oder diese beeinträchtigt. Auch bei formaler Zulässigkeit bleibt ein verantwortungsbewusster Umgang mit der eigenen Gesundheit entscheidend. Umso wichtiger ist es, wie so oft, auf den eigenen Körper zu hören.