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Patente – So werden Erfindungen und Marken nachhaltig geschützt

Wenn eine Idee zu Geld gemacht werden soll, ein neues Unternehmen etabliert werden soll, dessen Vermarktungs-Art, Name, Leistung oder Sortiment bis dato einzigartig ist, sollte der gewerbliche Schutz der Rechte immer bedacht werden. Zum Schutz vor potenziellen Nachahmern der neuen Idee, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten im Bereich des Patentrechts.

 

Das Patent - Was ist das überhaupt?

Bei einem Patent handelt es sich um ein technisches Schutzrecht, das Erfindern gewährt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dadurch erhält der Inhaber des Patents für die Verwertung seines Produktes, seiner Idee oder seiner Marke ein exklusives Recht für die Verwertung. Wird das Patent durch Dritte trotz fehlender Autorisierung genutzt, kann der Patentinhaber die Nutzung untersagen. Es findet eine Unterscheidung zwischen dem Erzeugnispatent für Dinge und dem Verfahrenspatent für Prozesse statt. Um ein Patent anmelden zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden: - Die Erfindung benötigt eine Zulassung für die gewerbliche Nutzung - Die Erfindung ist nicht zu naheliegend - Es muss sich um eine neue Erfindung handeln Ein Patent wird über eine Anmeldung bei dem deutschen Patent- und Markenamt vorgenommen. Dort kann ebenfalls in Erfahrung gebracht werden, ob die Idee, die durch das Patent geschützt werden soll, bereits durch einen Dritten angemeldet wurde. Danach kommt auf die jeweilige Idee ein striktes Verfahren der Anmeldung zu. Diese Prüfung kann unter Umständen mehrere Jahre lang dauern. Wenn diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, erfolgt die Erteilung des Patents. Ist ein Patent freigegeben, dann gilt dieses für die Höchstdauer von 20 Jahren. Eine Verlängerung des Patents kann beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Patent, das durch das DPMA erteilt wurde, kann ausschließlich in der Bundesrepublik geltend gemacht werden. Es besteht aber die Möglichkeit, das Patent auf weitere Länder auszudehnen.

 

Schutz einer Marke / Markenzeichen

Namen in Kombination mit bestimmten Schriftarten und Farben, Firmenschriftzüge und Logos gelten als Markenzeichen. Die Marke an sich wird durch das Markengesetz nicht detailliert definiert. Es handelt sich generell um schutzfähige Zeichen, wie bestimmte Wörter, Namen von Personen, Zahlen, Buchstaben oder Abbildungen. Eine Marke anzumelden ist durch eine Registereintragung bei dem deutschen Patent- und Markenamt möglich. Diese Eintragung setzt voraus, dass zuvor die Marke angemeldet wird. Wenn die Eintragung erfolgt ist, kann Dritten verboten werden, das identische Wort zu benutzen oder auch verwechselbare Laute zu verwenden. Der Markeninhaber ist außerdem dazu befähigt, seine Marke zu veräußern und zu verkaufen. Ebenfalls ist es möglich, für eine Marke ein Nutzungsrecht, also eine sogenannte Markenlizenz, einzuräumen. Eine Marke kann auf unbegrenzte Zeit immer wieder erneut verlängert werden. Auch hier ist der Schutz generell auf Deutschland begrenzt, kann optional aber ebenfalls auf weitere Länder ausgedehnt werden. Im Regelfall ist es durchaus zu empfehlen sich bei der Anmeldung, bzw. Schutz von Marken und Patentrechten, durch einen Experten beraten und betreuen zu lassen. Ein Experte ist beispielsweise die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Sroka & Sroka aus Düsseldorf.

 

Voraussetzungen für den Markenschutz

Wichtig ist, dass die jeweilige Marke, die geschützt werden soll, unterscheidungskräftig ist. Eingetragen werden können keine Begriffe, die allgemein üblich sind oder die angebotenen Dienstleistungen oder Waren einfach nur zu beschreiben. Es findet bei Anmelden der Marke beim Patentamt keine Prüfung statt, ob sich bereits ähnliche oder sogar identische Markenbezeichnungen im Register befinden. Um unnötige Kosten und möglichen Ärger zu vermeiden, muss unbedingt rechtzeitig überprüft werden, ob die geplante Marke oder der Name der Firma bereits von anderen Personen oder Firmen rechtlich geschützt wurde. Diese Recherche kann durchaus im Internet durchgeführt werden. Es gibt auch Angebote von erfahrenen Fachleuten, welche in kostenpflichtigen Datenbanken nach ähnlichen Marken recherchieren.

 

Kann eine Marke wieder verloren werden?

Wenn die Eintragung der Marke vorgenommen wurde und entsprechend die Veröffentlichung stattgefunden hat, dann haben Inhaber von älteren Markeneintragungen drei Monate lang Zeit, Widerspruch dagegen einzureichen. Wenn dieser Widerspruch erfolgreich verläuft, wird die später eingetragene Markenbezeichnung wieder gelöscht oder der Umfang des Markenschutzes eingeschränkt. Wird die Marke innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht genutzt, dann kann deren Löschung durch Dritte beantragt werden. Die Kosten, um eine Marke in Deutschland anzumelden, belaufen sich auf rund 300 Euro für maximal drei Dienstleistungs- oder Warenklassen. Wird die Anmeldung ausschließlich elektronisch über das Internet vorgenommen, dann werden 290 Euro fällig. Ab der vierten Dienstleistungs- oder Warenklassse kommt pro Klasse ein Betrag von 100 Euro für die Anmeldung hinzu.

 

Markenschutz und das Ausland

Es ist ebenfalls möglich eine Unionsmarke anzumelden. Diese garantiert den Markenschutz in allen Ländern, die der Europäischen Union angehören. Diese Anmeldungen sollten bei dem EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, getätigt werden. Auch ist es möglich, eine Markenregistrierung bei der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, vorzunehmen. Dadurch wird der Markenschutz in mehreren Ländern gewährleistet. Allerdings stellt die Internationale Marke keinen gültigen Schutz für die ganze Welt dar. Der Schutz gilt lediglich in Staaten, die auch an das PMMA oder das MMA gebunden sind.

 

Patent

US-Patent: Motor Cycle, erteilt an William S. Harley und Adam Ziska, Jr. am 7. Oktober 1924 – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

28. Januar 2020     >> Zurück zum Archiv

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