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Sicherheit elektrischer Anlagen in Betrieben

Der Schutz von Mitarbeitern in Unternehmen wird in Deutschland außerordentlich ernst genommen und es gibt zahllose Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, welche viele Dinge, teilweise bis ins kleinste Detail, regeln. Die Vorschriften und Regelungen werden dabei umso strenger, je größer die Gefahren für Mitarbeiter sind, wenn Mängel bestehen. Eine dieser Regelungen ist die dritte Fassung der Deutschen Gesetzlichen Unfall Vorschriften, kurz auch DGUV 3 genannt.

 

Elektrische Anlage in der Prüfung

Elektrische Anlage in der Prüfung – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Womit befasst sich die Vorschrift?

In den meisten Betrieben, in denen Mitarbeiter besonders großen Gefahren ausgesetzt sind, stellen große und schwere Maschinen die größte Gefahrenquelle dar. Dies liegt jedoch nicht immer nur an den Geräten selbst, sondern an der Tatsache, dass sie mit elektrischem Strom und oft sogar mit Starkstrom betrieben werden. Damit aus einer potentiellen Gefahr keine reale wird und vor allem, damit keine tatsächlichen Unfälle entstehen, regeln diese Vorschriften viele Dinge rund um die Betriebssicherheit elektrischer Geräte. Dabei regelt die DGUV Vorschrift 3, deren ursprünglicher Vorläufer die bis Mai 2014 gültige BGV A3 war, in verschiedenen Punkten die Sicherheit von elektrischen Anlagen als Stromquelle und die Sicherheit elektrischer Geräte als Stromverbraucher. Beide Teile müssen zwingend frei von Schäden und Mängeln sein und so fehlerfrei funktionieren, dass keine unmittelbare Gefahr von ihnen bzw. ihren elektrischen Komponenten ausgeht.

 

Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung

Die Überprüfung von elektrischen Anlagen sowie elektrisch betriebenen Maschinen ist vom Gesetzgeber her vorgeschrieben und die aktuell gültige dritte Version der DGUV dient als mustergültige Vorlage für die Überprüfung der Anlagen und Geräte. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass vor der ersten Inbetriebnahme eine DGUV 3 Prüfung durchgeführt werden muss. Die Überprüfung muss außerdem immer erneuert werden wenn die überprüften Komponenten eine Weile abgeschaltet gewesen sind und nun wieder genutzt werden sollen. Die erste Überprüfung kann jedoch auch wegfallen, wenn Maschinen bereits vor der Auslieferung vom Hersteller gemäß der DGUV überprüft worden sind oder sie vor Ort auf eine korrekte und gefahrlose Funktionsweise hin überprüft worden sind. Zu weiteren Folge-Überprüfungen macht der Gesetzgeber keine klaren Angaben, jedoch gibt es Quellen, wie hier DGUV V3, die sehr übersichtlich sind und umfassende Informationen zu dem Thema bereit stellen.

 

Überprüfung nur durch Experten

Wichtig ist auch, dass die DGUV V3 Prüfung nur durch eine speziell dafür ausgebildete Fachkraft durchgeführt werden darf. Diese kann ein Mitarbeiter des eigenen Betriebs sein, der die entsprechenden Qualifikationen vorweisen kann. In der Regel ist jedoch ein Fachmann aus einem darauf spezialisierten Unternehmen die bequemere Entscheidung.

 

14. September 2020     >> Zurück zum Archiv

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