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Staatliche Förderung der Elektromobilität

19. August 2019

 

Klimaschutz ist ein wichtiges Thema in der Wirtschaft und der Politik. Es geht dabei um die Verminderung des CO2 Ausstoßes. Elektromobilität kann bei der Reduktion von CO2 beitragen. Dennoch sind viele Menschen skeptisch, wenn es um die Anschaffung eines E-Autos geht. Da der deutschen Regierung auf Grund des Klimaschutzes sehr an der Förderung von E-Mobilität gelegen ist, ist es kein Wunder, dass hier ein milliardenschweres Steuerpaket geplant ist.

 

Fünf vor zwölf

Fünf vor zwölf / Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Als große Abschreckung für den Kauf eines E-Autos werden oft die hohen Anschaffungskosten genannt. Daher gibt es bereits seit Jahresbeginn Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer, die ihre Firmenwagen (mit Elektromotor), auch privat nutzen. Während normalerweise ein Prozent des KFZ-Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert werden muss, fallen für Elektro- und Hybridfahrzeuge nur die Hälfte an. Diese Maßnahmen haben in den ersten sechs Monaten im Jahr 2019 bereits zu einem Absatzanstieg von 58 Prozent der E-Autos als Dienstwägen geführt. Dies entspricht 16.900 Fahrzeugen, was noch immer eine sehr überschaubare Anzahl ist. Ursprünglich war diese Vergünstigung bis 2021 geplant, wird nun jedoch bis 2030 verlängert. Da dies eine längere Planungssicherheit für Firmen und Angestellte darstellt, erhofft die Regierung mit diesem Steuerpaket die Verkaufszahlen von E-Autos ankurbeln zu können. Auch der Entwicklung von E-Autos kommt dies zu Gute, da die erhöhte Nachfrage für einen stärkeren Fokus in der Produktion sorgt. So werden immer mehr Modelle als Elektroauto herausgebracht, wie die jüngste Ankündigung eines elektrischen AMG beispielhaft belegt.

 

Das neu geplante Steuerpaket beinhaltet weitere Maßnahmen, wie nicht nur die Verlängerung bis 2030. So soll es für E-Autos als Dienstwagen zum Beispiel eine neue Abschreibungsmöglichkeit geben. Wer sich von 2020 bis 2030 ein gewerblich genutztes Lieferfahrzeug mit reinem E-Motor anschafft, kann einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben und das als Ergänzung zur herkömmlichen Abschreibungsmethode. Das bedeutet eine erhebliche Vergünstigung für die Unternehmen, jedoch zur gleichen Zeit einen enormen finanziellen Aufwand für den Staat, beziehungsweise fehlende Steuergelder. Dennoch sieht die deutsche Regierung es als eine sinnvolle Investition in die Zukunft unseres Landes und des ganzen Planeten an, da dies erheblich zum Klimaschutz beitragen kann.

 

Manch einer wird sich fragen, warum nur Firmenwägen steuerliche Vergünstigungen bekommen. Tatsächlich gelten Firmenwägen meist als Vorreiter für einen Trend im gesamten KFZ-Markt. Firmenwägen bleiben im Schnitt zwei bis drei Jahre im Besitz des Unternehmens und werden dann an Privatleute verkauft. Steigt der Anteil an E-Autos unter den Firmenwägen, wird das langfristig auch der Fall für Privatfahrzeuge sein. Abgesehen von den finanziellen Vorteilen der E-Fahrzeuge, plant der Staat zusätzlich Diensträder und Job-Tickets zu fördern. Dies führt zu finanziellen Vorteilen für den Arbeitnehmer und soll diesen dazu verleiten, ganz auf das Auto zu verzichten. Lassen wir uns also überraschen, wie sich die E-Mobilität in Zukunft entwickelt.

 

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