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TÜV im Urlaub abgelaufen: Tipps für Verbraucher

10. Oktober 2022

 

Stellen Fahrzeugbesitzer fest, dass ihr TÜV abgelaufen ist, sollten sie nicht mehr länger zögern und ihr Fahrzeug zu der fälligen Hauptuntersuchung bringen – ansonsten drohen nicht zu vernachlässigende Strafen.

 

Auch, wenn der Termin für die Hauptuntersuchung erst zwei Monate abgelaufen ist, würde eine Polizeikontrolle, bei welcher dies festgestellt wird, bereits 15 Euro kosten. Zeigt sich die Überziehungszeit als noch länger, können sogar Punkte in Flensburg verhängt werden. Wird ein Fahranfänger mit einem abgelaufenen TÜV entdeckt, wird dies als B-Verstoß geahndet.

 

Ob der TÜV eventuell bereits abgelaufen ist, lässt sich dem Fahrzeugschein des Fahrzeugs entnehmen. In diesem ist per Stempel verbucht, in welchem Monat die nächste Hauptuntersuchung anzutreten ist. Im Übrigen gilt die Pflicht für die Hauptuntersuchung nicht nur für PKW, sondern ebenfalls für Anhänger, Busse, LKW oder Motorräder. Eventuell unterscheiden sich bei diesen jedoch die vorgegebenen Prüfintervalle.

 

Ist der TÜV abgelaufen in Nürnberg? Einen Termin bei der KÜS HU zu buchen sollte dann nicht mehr aufgeschoben werden.

 

TÜV Untersuchung

TÜV Untersuchung – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Konsequenzen bei einem Unfall ohne TÜV

Sollte sich ohne einen vorhandenen TÜV ein Unfall ereignet, zeigt sich die Situation für den Fahrzeughalter als besonders unangenehm.

 

Lässt sich der Unfall nämlich auf einen technischen Defekt zurückführen, kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen – schließlich wäre dieser mit großer Wahrscheinlichkeit im Rahmen der fälligen HU entdeckt worden. Somit kann durch die Versicherung eine Prüfung veranlasst werden, ob eine Rückzahlung der ausgezahlten Schadenssumme angebracht ist. Bestehen bleibt jedoch stets der Kfz-Haftpflichtschutz gegenüber Dritten.

 

Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass eine Überschreitung des fälligen TÜVs durchaus auch bei Saisonkennzeichen möglich ist. Allerdings bleibt dann noch bis zum nächsten Zulassungszeitpunkt des Fahrzeuges Zeit, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.

 

Drastische Auswirkungen hat ein abgelaufener TÜV im Rahmen eines Urlaubs im Ausland kaum – allerdings in ein Nachholen der Hauptuntersuchung dann umgehend nötig, wenn das Fahrzeug wieder auf deutschen Straßen unterwegs ist.

 

Überziehung des TÜVs – Wann liegt diese vor?

Ist die Frist für die nächste Hauptuntersuchung abgelaufen, sollte diese möglichst schnell nachgeholt werden. Grundsätzlich ist eine Durchführung der HU bei Motorrädern, kleinen LKW und PKW im Abstand von 24 Monaten nötig.

 

Neufahrzeuge bilden dabei jedoch eine Ausnahme. Nach ihrer Erstzulassung hat der Halter 36 Monate Zeit, das Fahrzeug dem Prüfer vorzuführen. Unabsichtlich kommt es im Alltag allerdings recht häufig vor, dass eine Überziehung des fälligen TÜVs vorliegt.

 

Grundsätzlich besteht eine Ordnungswidrigkeit darin, ein Fahrzeug ohne eine gültige TÜV-Plakette im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Die Konsequenz bilden entsprechende Bußgelder.

 

Gestaltet sich die Überziehung allerdings noch nicht allzu lang, geht der Gesetzgeber erst einmal milde vor: Bei einer Überschreitung um einen Monat müssen Fahrzeughalter lediglich eine Verwarnung mit entsprechender Aufforderung in Kauf nehmen, den TÜV nun so schnell wie möglich nachzuholen.

 

Urlaub im Ausland – Mit abgelaufenem TÜV

Aus einer rechtlichen Perspektive handelt es sich bei dem Fahren ohne gültigen TÜV ausschließlich um eine deutsche Angelegenheit. Wird das betroffene Fahrzeug so auf ausländischen Straßen ohne gültige HU bewegt, kann dies als vollkommen in Ordnung gewertet werden. In einigen Fällen muss jedoch statt des deutschen Prüfprotokolls das Äquivalent der jeweiligen Stelle im Ausland vorliegen. Besonders hinsichtlich des Versicherungsschutzes sollten so die individuellen Regeln stets berücksichtigt werden.

 

Befindet sich das Fahrzeug jedoch im Ausland, darf grundsätzlich keine Beanstandung durch die ausländischen Behörden erfolgen – somit sind in diesem Zusammenhang auch keine Strafen zu befürchten.

 

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