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Unfall? So verkauft man einen Unfallwagen

Autos gehören zu den teuersten Anschaffungen, die man im Leben tätigt. Viel teurer ist meistens nur das Haus und die Wohnung. Umso schlimmer ist es, wenn man wegen einer ärgerlichen Unachtsamkeit verunfallt und das Auto mit einem Schlag deutlich an Wert verliert, weil es jetzt als Unfallwagen verkauft werden muss.

 

Aber was ist ein Unfallwagen?

Nicht jede Delle in der Karosserie macht aus einem Auto einen Unfallwagen. Wer ein Auto verkaufen möchte, sollte zwar seinen Käufer auch über ausgebesserte Bagatellschäden informieren, aber eine eingedrückte Stoßstange macht aus einem Auto noch kein Unfallauto.

 

Für Deklarierung eines Autos als Unfallwagen, ist die Umfang der nötigen Instandsetzung ausschlaggebend. Wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, dann ist ein Auto eher Schrott und auch nicht mehr als Unfallwagen zu verkaufen. Wenn aber „nur“ das Fahrzeug großflächig ausgebeult und neu lackiert werden muss, dann handelt es sich um einen Unfallwagen. Im Zweifel hilft ein Sachverständiger weiter.

 

Einen Unfallwagen verkaufen

Wer nach einem Unfall sein Auto verkaufen möchte, der sorgt sich vor allem über enorme Wertminderungen des Fahrzeugs. Das muss nicht unbedingt der Fall sein. Einige Autohändler, wie Autoankauf Bonn bieten auch faire Preise für Unfallwagen an. Auch dem privaten Gebrauchtmarkt wird es natürlich schwieriger einen Unfallwagen zu verkaufen, da sich viele verständlicherweise davor scheuen, einen Unfallwagen zu kaufen, wenn sie nicht den Sachverstand haben, um die Folgen des Schadens für das Auto einzuschätzen.

 

Solange das Auto noch fahrbereit ist, lässt sich das Auto oft noch zu guten Preisen verkaufen, denn dann sind viele der wertvollen Ersatzteile im Inneren des Autos noch gebrauchsfähig und damit können Händler noch einen guten Preis erzielen – wenn sie nicht den Wagen wieder vollständig aufarbeiten. Es lohnt sich definitiv mehrere Angebote von verschiedenen Händler einzuholen.

 

Wenn das Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrtauglich ist, dann handelt es sich in den meisten Fällen um einen wirtschaftlichen Totalschaden und das Auto muss verschrottet werden oder wird vom Fahrzeugverwerter ausgeschlachtet. Dann erhält der Verkäufer für das Fahrzeug nur den Schrottwert.

 

Autos zum Verkauf

Autos zum Verkauf – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Rechtliche Vorgaben bei Unfallwagen

Wer seinen Unfallwagen verkaufen möchte, ohne Vorschäden anzugeben, sollte sich den rechtlichen Konsequenzen seines Tuns bewusst sein. Wer als Verkäufer die Schäden ausbessert und beim Verkauf angibt, dass das Auto unfallfrei wäre, kann sich der arglistigen Täuschung schuldig machen.

 

Dafür ist entscheidend, ob der Verkäufer über den Unfallschaden informiert ist. Wer also ein Auto weiterverkauft, der Schaden vom Vorbesitzer stammt und selbst nicht über den Schaden informiert ist, macht sich selbstverständlich nicht schuldig. Wer selbst in den Unfall verwickelt ist und dann beim Verkauf das Auto als unfallfrei angibt, der macht sich der Täuschung des Betrugs schuldig.

 

Wenn der Händler einen Schaden verschweigt und der Käufer diesen Schaden später feststellt, dann darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das heißt, der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten und den Wagen zurücknehmen.

 

Wer auf Nachfrage einen Unfall, von dem er weiß, nicht angibt, macht sich der arglistigen Täuschung schuldig, wie das Landgericht Coburg entschied (LG Coburg, Urteil 6.2.2014, Aktenzeichen 41 O 555/13).

 

3. März 2020     >> Zurück zum Archiv

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