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Wann bezahlen Arbeitgeber die Berufskleidung?

Eine spezielle Kleidung ist in vielen Berufen üblich. Um bestimmte Tätigkeiten auszuführen, ist sie in manchen Branchen aufgrund der Sicherheitsbestimmungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. So muss beispielsweise ein Forstwirt bei seinem Umgang mit der Kettensäge geeignete Handschuhe und einen Gesichtsschutz tragen.

 

Für Angestellte einer Bank ist es zwar üblich, einen schicken schwarzen Anzug zu tragen, per Gesetz vorgegeben ist dies allerdings nicht. Das gleiche gilt für die Uniform der Arbeitnehmer bei der Deutschen Bahn. Doch in welchen dieser Fälle muss der Arbeitgeber eigentlich für die Kosten für die Arbeitsbekleidung aufkommen? Der folgende Beitrag klärt diese Frage.

 

Forstarbeiter

Forstarbeiter – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Berufsbekleidung?

Zum einen zählt die Schutzkleidung zur Berufsbekleidung. Dazu gehören Ausrüstungsgegenstände und Kleidungsstücke, welche Schutz vor den Gefahren bieten, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit drohen. Beispiele dafür sind säureresistente Schutzanzüge für Chemiker, Schnittschutzhandschuhe für Gärtner oder Helme für Bauarbeiter.

 

Wenn durch das Gesetz vorgegeben ist, dass für spezifische Tätigkeiten Schutzausrüstungen verpflichtend vorgeschrieben sind, müssen die Kosten dafür komplett durch den Arbeitgeber übernommen werden. Ebenfalls ist dieser dafür verantwortlich, die Kleidung instand zu halten und sie zu reinigen. Wenn diese Pflichten vernachlässigt werden, macht der Arbeitgeber sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Darüber hinaus besteht für Arbeitnehmer, wenn die nötige Schutzkleidung nicht verfügbar gemacht wird, das Recht, die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu verweigern. Nimmt ein Angestellter Schaden, weil die Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber vernachlässigt wurden, ist das jeweilige Unternehmen schadensersatzpflichtig.

 

Doch auch für die Arbeitnehmer besteht die Pflicht, die Sicherheitsausrüstung vorschriftsgemäß zu nutzen. Ansonsten müssen auch sie damit rechnen, dass ihnen der Anspruch auf bestimmte Leistungen, beispielsweise die Berufsunfähigkeitsrente, aberkannt wird, falls ein Unfall passiert.

 

Handelt es sich um Schutzkleidung, welche der jeweilige Arbeitnehmer aus eigener Entscheidung tragen möchte, kann es sein, dass er für diese teilweise oder komplett selbst aufkommen muss. Die einzelnen Regelungen dazu sind in dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.

 

Dienst- und Berufskleidung

Wenn bezüglich der Arbeitskleidung keine gesetzlichen Regelungen gelten, können entsprechende Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag definiert werden. Wünscht sich der Arbeitgeber von seinen Angestellten ein einheitliches Erscheinungsbild, wird von dieser Möglichkeit oft Gebrauch gemacht.

 

Grundsätzlich gilt dabei die Regelung, dass die Kleidung, die von dem Angestellten aus eigenem Interesse getragen und auch im weiteren Alltag genutzt wird, von dem Arbeitnehmer selbst bezahlt werden muss. Dazu zählt zum Beispiel die typische Business-Kleidung in der Finanz- und Versicherungsbranche. Es kann durch den Arbeitgeber durchaus ein Dresscode festgelegt werden, jedoch ist er nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung der entsprechenden Kleidung zu tragen.

 

Bei Dienstkleidung, die zu der besonderen Kennzeichnung der Mitarbeiter dient, wie beispielsweise Uniformen, sieht das anders aus. In den entsprechenden Bestimmungen des Unternehmens oder der Organisation ist dann die Frage, wer die Kosten zu tragen hat, in der Regel definiert. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber zumindest anteilig die Kosten für die Arbeitsbekleidung. Ein entscheidendes Argument dafür, wer die Kosten trägt, ist häufig, ob die Kleidung nur auf der Arbeit, oder auch in der privaten Freizeit getragen werden kann.

 

21. Juli 2020     >> Zurück zum Archiv

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