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Warum Arbeitsschutzkleidung so wichtig ist

Die Arbeitsschutzkleidung ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes, der in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Die Hauptaufgabe der Arbeitskleidung ist es daher, die Sicherheit einerseits und die Gesundheit andererseits der Mitarbeiter zu gewährleisten. Je nach Berufsfeld wird zwischen unterschiedlichen Arten der Schutzkleidung unterschieden:

  1. Arbeitskleidung, die als Druck- und Schnittschutz fungiert (beispielsweise in Metallberufen oder im Gärtnerei-/Försterreibetrieb
  2. Infektionsschutz (hier zum Beispiel die OP-Kleidung oder der Infektionsschutz)
  3. Der Hygieneschutz (Haube, Maske, Kittel) im Lebensmittelbereich/Wurst/Fleischverarbeitung
  4. Warnkleidung (reflektierende Bekleidung, zum Beispiel mittels Schutzwesten, genutzt auf Baustellen/Flughafen/Rollfeld etc.)
  5. Schutzkleidung vor Hitze und Flammen (Feuerwehr, THW, Metallbetriebe, bei starker Hitze/Hochofen)
  6. Auch Schutzkleidung vor Chemikalien (Laborbetrieb etc.) und Kleidung zum Schutz vor Elektrostatik gibt es (Elektrobereich)

 

Die genauen Regelungen, wann und in welcher Form Arbeitsschutzkleidung zur Pflicht am Arbeitsplatz wird, regelt vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hinzu kommen noch spezifische Vorschriften im Hygiene- oder Unfallverhütungsbereich, die je nach Branche und Berufsbild variieren können. Der Arbeitgeber steht somit in der Pflicht, seine Mitarbeiter vor Gefahren, Verletzungen etc. zu schützen und ist daher auch für die Arbeitskleidung verantwortlich. Tragen die Mitarbeiter keine Arbeitsschutzkleidung, begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, hohe Bußgelder können hier anfallen. Die Kontrolle zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten führen vor allem die Gewerbeämter, bzw. die verantwortlichen Berufsgenossenschaften durch.

 

Werden bestimmte Teile der Arbeitsschutzkleidung, wie Montagehandschuhe, eine Brille oder ein Helm vom Arbeitgeber nicht bereitgestellt, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Arbeit anzutreten und kann sich dementsprechend weigern, bis das die fehlende Schutzkleidung bereit gestellt wird. Neben der Arbeitsschutzkleidung muss zudem eine Einweisung der Arbeitnehmer stattfinden, zum Beispiel, wie die Arbeitsschutzkleidung richtig zu reinigen oder zu pflegen, bzw. anzulegen ist.

 

Neben dem Arbeitgeber selbst haben natürlich auch die Arbeitnehmer entsprechende Pflichten - schon alleine ihrer Gesundheit zu liebe - die oberste Pflicht lautet, die zugewiesene Arbeitsschutzkleidung ordnungsgemäß zu tragen, zudem kann es passieren, dass bei einem Arbeitsunfall der Versicherungsschutz nicht mehr greift, da der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Schon alleine der Gesundheit wegen ist Arbeitsschutz einfach unerlässlich.

 

Arbeitsschutz in der Höhe

Arbeitsschutz in der Höhe / Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

26. April 2019     >> Zurück zum Archiv

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