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Welche Hygienemaßnahmen müssen deutsche Hotels im Kampf gegen Corona einhalten?

Corona hat vieles verändert. Seitdem im Mai und Juni die Hotels wieder öffnen durften, gab es schon den ein oder anderen Gast, der ob der Vorschriften überrascht war. Im Grunde genommen ist in Hotels nicht vieles anders als im Supermarkt oder in der Bahn. Aber diese Änderungen sind wir schon mehr oder weniger gewohnt. Damit dich die Änderungen in Hotels nicht allzu sehr überraschen, haben wir für dich einige der wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst.

 

Hotelzimmer

Hotelzimmer – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Vorschriften für Hygienemaßnahmen werden ernst genommen

So viel in der Bevölkerung über die gegebenen Vorschriften für Schutz- und Hygienemaßnahmen gegen das Corona-Virus auch gestritten wird: Die betroffenen Unternehmen, wozu natürlich auch die Hotels zählen, nehmen die Vorschriften ernst. Kein Unternehmen möchte ein Fiasko wie ab Mitte März erleben, als die Geschäfte brach lagen. Weil bisher die Vorschriften größtenteils eingehalten werden, gibt es für Gäste nach und nach wieder immer mehr Freiheiten in Hotels und Co. Mittlerweile dürfen in allen Bundesländern die Hotels die Wellness- und Badebereiche eröffnen. Somit stehen durch Corona kaum noch Einbußen auf dem Urlaubs-Programm der Gäste.

 

Geschafft haben die Hotelbetreiber und deren Mitarbeiter die Einhaltung sämtlicher – teils höchst penibler – Vorschriften u. a. durch externe Hilfestellung. Die Nachfrage bei Gebäudereinigungsunternehmen hat sich gehäuft, weil Hotels und andere Betriebe vermehrt auf professionelle Dienste zur Hygiene zurückgreifen. Insbesondere Reinigungsunternehmen, die individuell geplante Pakete anbieten und mit Extremsituationen wie Tatortreinigungen oder Schädlingsbekämpfungen Erfahrungen haben, sind gefragt. Diese sind den besonderen Anforderungen an Hygienemaßnahmen definitiv gewachsen.

 

Aber was sind denn überhaupt für Anforderungen gegeben? Inwiefern wird dadurch die Sicherheit der Gäste gewährleistet?

 

Beispiel anhand des Bundeslandes Bayern

Die Bundesländer haben unabhängig voneinander verschiedene Regelungen für verschiedene Branchen. Im Zuge der Corona-Krise machte sich das Bundesland Bayern unter der strikten Führung Markus Söders einen Namen. Das Krisenmanagement war derart offensiv und selbstständig, dass Söder sogar von einem Monat auf den anderen plötzlich als Kanzlerkandidat im Gespräch war.

 

Weil das Bundesland Bayern das wohl strengste war, lohnt es sich, die dortigen Regelungen stellvertretend als Beispiel für ganz Deutschland zu nehmen. Denn in den anderen Bundesländern werden die Hygienemaßnahmen in den meisten Punkten aller Voraussicht nach lockerer sein.

 

Auf der Website der IHK München werden folgende wesentliche Vorschriften für Bayern aufgeführt:

  • Abstand von 1,5 Metern für Gäste sowie Personal ist zu wahren: in allen Gemeinschaftsbereichen des Hotels und sämtlichen Übergangswegen von einem Bereich in den anderen oder zu den Zimmern.
  • Nur Personen, die laut Infektionsschutzverordnung Kontakt zueinander haben dürfen, ist es erlaubt, ein und dasselbe Zimmer zu buchen.
  • Mitarbeiter sind in Bezug auf deren spezielle Arbeits- und Aufgabenbereiche mit Hinblick auf Hygienemaßnahmen zu schulen.
  • Mitarbeitern mit akuten Atemproblemen ist die Arbeit verboten.
  • Gäste müssen über die geltenden Vorschriften aufgeklärt werden; daraus folgt u. a., dass diese in sämtlichen öffentlichen Bereichen des Hotels eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, bis sie an einem Tisch oder im Hotelzimmer Platz nehmen.
  • Gäste müssen Desinfektionsmittel, Flüssigseife und andere hygienische Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
  • Es müssen spezielle Reinigungskonzepte erstellt werden, die der Besonderheit der Situation und der jeweiligen Fläche sowie der Häufigkeit von deren Nutzung gerecht werden.

 

Die genaueren Vorgaben bis ins Detail sind auf der Website der IHK München nachzulesen. Dort finden sich zudem zahlreiche hilfreiche Vordrucke, die Hotelbetreiber nutzen können, um zu informieren oder zu warnen.

 

Zu diesen Vorschriften kamen Updates seit der Wiedereröffnung der Hotels am 30. Mai hinzu. Eines dieser Updates erlaubte seit dem 22. Juni die Öffnung von Hallenbädern, Wellness-Angeboten und Sauna-Bereichen. Zudem ist es Mitarbeitern beim Vorhandensein von Schutzwänden an der Rezeption oder in anderen Bereichen gestattet, auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu verzichten.

 

Für den Gast, in dessen Rolle du dich als Leser vermutlich befindest, ist der Großteil der Vorschriften insofern unwichtig, als dass deren Befolgung durch den Hotelbetreiber sichergestellt wird. Für dich ist es „Business as usual“, wenn es nach den letzten knapp sechs Monaten geht: Mund-Nase-Bedeckung, Abstand halten, Desinfektionsangebote dankbar in Anspruch nehmen.

 

Spa- und Wellnessbereich

Spa- und Wellnessbereich – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

23. September 2020     >> Zurück zum Archiv

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