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Wer ist im Büro für den Brandschutz zuständig?

10. November 2022

 

Ob unterwegs, im Büro oder im privaten Bereich – die Gefahr eines Brandes ist im Alltag allgegenwärtig. Die Verantwortlichkeit für die betriebliche Sicherheit an Arbeitsstätten und in Unternehmen liegt grundsätzlich bei dem Arbeitgeber. Unabhängig davon, wie groß sich der Betrieb gestaltet oder in welcher Branche er tätig ist: Brandschutz ist stets Chefsache.

 

Wie der Brandschutz in Unternehmen im Detail geregelt ist und wer beispielsweise für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne zuständig ist, erklärt der folgende Beitrag.

 

Rettungsübung

Rettungsübung – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Die Bauaufsicht und der Brandschutz

Durch die Bauordnung wird ein vorbeugender Brandschutz bereits gesetzlich vorgeschrieben. Für Betreiber von baulichen Anlagen und für Bauherren besteht somit die Pflicht, die bautechnischen Mindestanforderungen zu erfüllen, die dazu dienen, Brände zu verhüten und eine Brandausbreitung zu vermeiden.

 

Handelt es sich hinsichtlich ihrer Nutzung oder ihrer Art um spezielle Bauten, welche auch als Sonderbauten bezeichnet werden, muss der Bauherr ein entsprechendes Brandschutzkonzept vorlegen, welches in der Regel durch einen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder einen Architekten erstellt wird. Zu diesen Sonderbauten gehören unter anderem Krankenhäuser, Verkaufsstätten oder Industriebauten. Von Bedeutung ist das Brandschutzkonzept nicht nur bei neuen Bauvorhaben, sondern auch, wenn an bestehenden Objekten wesentliche Veränderungen vorgenommen werden.

 

Außerdem finden regelmäßig Brandbegehungen oder Brandschauen statt, welche die genehmigten Brandschutzkonzepte überwachen. Die Brandschutzkonzepte, die durch den jeweiligen Bauherrn vorgelegt werden müssen, stellen für die zuständige Behörde die Entscheidungsgrundlage dafür dar, ob der Bau genehmigt wird. Sämtliche Parteien, die an dem Bauvorhaben beteiligt sind, müssen die entsprechenden Vorgaben umsetzen.

 

Der Brandschutz und die Versicherung

Um einen Schutz gegen eine Unterbrechung der betrieblichen Abläufe im Falle eines Brandschadens sowie den Brandschäden selbst zu etablieren, kann eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall zeigen sich jedoch die Anforderungen an die Sicherheit im Betrieb besonders streng. Insbesondere gilt dies für Unternehmen, in denen grundsätzlich eine hohe Brandgefahr besteht.

 

Gestalten sich die Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen jedoch vorbildlich, wird dies häufig auch mit einer spürbaren Reduzierung der Prämien belohnt. Abhängig davon, wie sich die Brandgefährdung des Betriebs im Detail gestaltet, muss auch der Versicherung das betriebliche Brandschutzkonzept vorgelegt werden. Dieses nutzt sie für die Kalkulation der Prämie durch eine entsprechende Risikobewertung.

 

Die Rolle des Brandschutzbeauftragten

So wird bereits deutlich, dass Unternehmen mit überaus umfassenden Anforderungen und Aufgaben konfrontiert sind, wenn es um den Brandschutz geht. Diese können jedoch auch delegiert werden, nämlich an bestellte Brandschutzbeauftragte.

 

Die Unternehmensführung erhält durch den Brandschutzbeauftragten wertvolle Beratung und Unterstützung bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Brandschutz.

 

In der Regel erfüllt der Brandschutzbeauftragte eines Unternehmens beispielsweise Aufgaben, wie die Sicherstellung der Wahrung des Brandschutzkonzeptes und die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes. Darüber hinaus erstellt und aktualisiert er die Brandschutzordnung, überwacht die Instandhaltung der betrieblichen brandschutztechnischen Einrichtungen und identifiziert beziehungsweise beseitigt eventuelle Mängel in diesem Bereich. Im Übrigen würdigen es auch viele Versicherungen hinsichtlich der Gestaltung der Prämien positiv, wenn im Betrieb ein qualifizierter Brandschutzbeauftragter bestellt ist.

 

In einigen Fällen erfolgt die Bestellung des Brandschutzbeauftragten auf freiwilliger Basis, es kann jedoch auch sein, dass seine Bestellung durch das Gesetz vorgeschrieben wird. Dies gilt etwa für Verkaufsstätten, Krankenhäuser und Industriebauten. Dabei kann es sich bei dem Brandschutzbeauftragten sowohl um einen internen Mitarbeiter als auch um einen externen Dienstleister handeln.

 

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