Menu

Logo

 

Wer muss die Reparatur der Fenster zahlen?

29. November 2022

 

Probleme mit beschädigten oder kaputten Fenstern kommen oft vor. Eine zerkratzte oder gesprungene Scheibe ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern muss schnellstens repariert werden. Notfall Glaser Glasengel ist ein erfahrener Profi, der genau weiß, was in einer solchen Situation zu tun ist.

 

Schnell ist eine Scheibe beschädigt

Es gibt viele Gründe für eine kaputte oder beschädigte Scheibe. Hier sind beispielsweise ballspielende Kinder oder Kälte zu nennen. Ist erst einmal ein Schaden entstanden, stellt sich die Frage, wer für die Reparatur aufkommen muss. Bei einem Mietobjekt ist dies entweder der Mieter oder der Vermieter. Handelt es sich um Eigentum, hat der Eigentümer den Schaden selbst zu regulieren, falls keine Versicherung dafür aufkommt.Aber eins ist sicher, die Scheibe sollte von einem Profi wie dem Notfall Glaser Glasengel ausgetauscht werden.

 

Kaputte Glasscheibe

Kaputte Glasscheibe – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Verantwortung für die Reparatur

Als Mieter einer Wohnung ist, sich zuerst an den Vermieter zu wenden. Im Mietrecht ist klar und deutlich formuliert, dass der Vermieter für die Schadensregulierung zuständig ist. Der Mieter darf also nicht selbst tätig werden. Er muss warten, bis der Vermieter die Fensterscheibe oder das komplette Bauelement ersetzt oder repariert.

 

Nur wenn der Vermieter verhindert ist und dem Mieter die ausdrückliche Zustimmung für die Regulierung des Schadens erteilt, darf dieser selbst die Reparatur in Auftrag geben. Im Falle von Verschleiß oder äußeren Einwirkungen übernimmt der Vermieter die Kosten.

 

Sollten die Schäden am Fenster oder der Scheibe durch das eigene Handeln des Mieters zu Stande gekommen sein, so hat dieser auch die Kosten für die Reparatur zu tragen.

 

Diese Versicherungen regulieren den Schaden

Bei einer zu Bruch gegangenen Fensterscheibe muss zunächst einmal die Ursache für den Schaden ermittelt werden. Erst dann entscheidet sich, ob hierfür eventuell eine Versicherung eintritt. In einer Mietwohnung ist eine kaputte Fensterscheibe nicht automatisch Sache des Vermieters.

 

Ist der Mieter zum Beispiel durch Unachtsamkeit selbst verantwortlich, muss er den Schaden auch selbst regulieren. Je nach Hergang und Versicherungsschutz kann eventuell eine Glasversicherung oder die Hausratversicherung eintreten.

 

Der Klassiker sind ballspielende Kinder oder unachtsame Partygäste. Wurde der Schaden durch eine Dritte Person verursacht, so springt dessen Haftpflichtversicherung dafür ein.

 

Ist der Schaden durch höhere Gewalt wie beispielsweise Sturm oder Hagel entstanden, springt die Gebäudeversicherung des Vermieters bzw. Eigentümers ein.

 

Kosten der Reparatur

Eine kaputte Fensterscheibe sollte so schnell wie möglich ersetzt werden. Die Fenster übernehmen nicht nur eine wichtige Aufgabe bei der Wärmedämmung, sondern gewähren auch den Einbruchschutz. Die zu kalkulierenden Kosten sind abhängig von der jeweiligen Ausführung. Doppelverglasung mit Isolierschutz sind mittlerweile zum Standard geworden.

 

In Mietobjekten entscheidet meist der Vermieter, welche Art von Scheiben eingesetzt werden. Gerade bei den Scheiben sollte aber nicht gespart werden. Energieeffiziente Fenster bieten einen echten Mehrwert.

 

Hauseigentümer legen generell einen großen Wert auf Wärmedämmung und höhere Qualität bei den Fenstern. Hier werden Scheibenpakete mit drei- oder sogar vierfacher Verglasung eingesetzt. Der Qualität und den Preisen sind kaum Grenzen gesetzt. Eigentümer mit dem entsprechenden Budget entscheiden sich daher oft für Spezialglas wie beispielsweise Sonnenschutzglas oder Sicherheitsglas. Entsprechend können keine pauschalen Kosten genannt werden. Vielmehr sind diese von der gewählten Qualität abhängig.

 

Bei einem Glasschaden muss schnell gehandelt werden

Ein Schaden ist immer ärgerlich und muss umgehend an den Vermieter oder die Versicherung gemeldet werden. Es ist wichtig, dass der Schaden schnell repariert wird. Ansonsten sind Aspekte wie Wärmedämmung oder Einbruchschutz nicht mehr gegeben. Vorübergehend kann der Schaden mit einer Plastikfolie oder einer stabilen Spannplatte abgedeckt werden, um die Wohnung vor äußeren Faktoren zu schützen.

 

>> Zurück zum Archiv

Souvenirs und Geschenkartikel aus Deutschland

Willkommen im Club

Werden Sie deutsche-staedte-Fan bei Facebook

Folgen Sie uns bei Twitter

Souvenirs und Geschenkartikel aus Deutschland

Willkommen im Club

Werden Sie deutsche-staedte-Fan bei Facebook

Folgen Sie uns bei Twitter